Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Destination Norden

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter für die von Destination Norden angebotenen Abenteuerreisen. Mit der Buchung einer Reise erkennt der Teilnehmer diese AGB als verbindlichen Bestandteil des Vertrags an.

1. Definitionen

2. Vertragsabschluss und Anmeldung

2.1. Die Präsentation der Reise auf dieser Webseite ist keine rechtlich bindende Offerte, sondern eine Einladung zur Anmeldung.

2.2. Die Anmeldung erfolgt über das Kontaktformular auf dieser Webseite. Sie stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers zum Abschluss eines Reisevertrages dar.

2.3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter und der fristgerechten Leistung der in der Bestätigung genannten Anzahlung zustande.

3. Leistungen und Preis

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Beschreibung auf der Webseite von Destination Norden sowie den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

3.2. Im Reisepreis enthalten sind:

  • Unterkunft im Haus des Veranstalters gemäss Beschreibung (Abborrträsk, Arvidsjaur Kommun)

  • Frühstück und Abendessen gemäss Beschreibung

  • Alle geführte Touren, Workshops und Aktivitäten während der Woche

  • Bettwäsche sowie Handtücher für Dusche und Sauna

3.3. Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • An- und Abreise zum Treffpunkt in Schwedisch Lappland (Flughafen Arvidsjaur, ggf. Luleå)

  • Mittagessen (Picknick), welches jeder Teilnehmer selbst organisiert (gemeinsame Einkäufe werden durch den Veranstalter organisiert)

  • Alkoholische Getränke (ausser dem Willkommens-Apéro)

  • Persönliche Ausgaben und Versicherungen

3.4. Der auf der Webseite publizierte Preis versteht sich pro Person.

3.5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:

  • Der Reisepreis wird als Pauschale für das gesamte Abenteuer verrechnet. Sollte ein Teilnehmer einzelne Leistungen aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch nehmen (z.B. Verzicht auf eine Mahlzeit, Nichtteilnahme an einer Aktivität wie bspw. der Kanufahrt), besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung oder Reduktion des Reisepreises.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung ist zur definitiven Sicherung des Platzes innert 10 Tagen wahlweise eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises oder der gesamte Reisepreis zu begleichen.

4.2. Wurde die Option der Anzahlung gewählt, ist die Restzahlung des Gesamtpreises bis spätestens 60 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung zu leisten.

4.3.Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 60 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

4.4. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und die unter Ziffer 5 geregelten Stornierungskosten geltend machen.

5. Stornierung, Rücktritt und Ausschluss

5.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Massgebend ist das Eingangsdatum beim Veranstalter. Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschale Stornierungskosten in Prozent des Gesamtpreises erhoben:

  • Bis 91 Tage vor Reisebeginn: CHF 100.– Bearbeitungsgebühr.

  • 90 bis 61 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises (entspricht der Anzahlung).

  • 60 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises.

  • 30 bis 0 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises.

5.2. Kann der Teilnehmer die Reise nicht antreten, kann er eine Ersatzperson vorschlagen. Diese muss die gesundheitlichen und persönlichen Anforderungen der Reise erfüllen. Der Veranstalter kann die Ersatzperson ablehnen, wenn sie den Reiseerfordernissen nicht genügt.

5.3. Die Reise wird ab einer Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen durchgeführt. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Reise bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn absagen. Bei nur einer einzigen Anmeldung liegt die Entscheidung über die Durchführung der Reise im alleinigen Ermessen des Veranstalters.

Muss der Veranstalter die Reise aus unvorhergesehenen und unabwendbaren Gründen (höhere Gewalt wie z.B. Pandemien, Naturkatastrophen, schwere Krankheit oder Unfall des Veranstalters) vor Antritt absagen, werden alle vom Teilnehmer geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet.

Muss die Reise aus denselben Gründen nach deren Antritt abgebrochen werden, verpflichtet sich der Veranstalter, die sichere und organisierte Rückreise der Teilnehmer zum ursprünglichen Abreiseort (z.B. Flughafen Arvidsjaur) zu gewährleisten. In diesem Fall haben die Teilnehmer Anspruch auf eine anteilsmässige Rückerstattung der nicht bezogenen Leistungen.

Weitergehende Schadenersatzansprüche sind in allen Fällen ausgeschlossen.

5.4. Bricht ein Teilnehmer die Reise nach deren Antritt aus persönlichen Gründen vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder von Teilen davon.

5.5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Reise auszuschliessen, wenn dessen Verhalten die Gruppe unzumutbar stört, die Sicherheit gefährdet oder in grober Weise gegen die Anweisungen des Veranstalters oder die Grundsätze des respektvollen Miteinanders verstösst. Dies gilt insbesondere bei Drogen- oder übermässigem Alkoholkonsum, Gewaltandrohung oder -anwendung, sexueller Belästigung oder respektlosem Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, dem Veranstalter, Dritten oder der Natur. Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere für die selbstständige Organisation und Durchführung der Rückreise, gehen vollumfänglich zu Lasten des ausgeschlossenen Teilnehmers.

6. Programmänderungen

Die Reise ist ein Outdoor-Abenteuer. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das geplante Programm oder einzelne Leistungen kurzfristig zu ändern, wenn dies aufgrund unvorhersehbarer Umstände (insbesondere Wetterbedingungen, Sicherheitsaspekte) oder höherer Gewalt notwendig ist. Der Veranstalter wird bemüht sein, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.

7. Gesundheitliche Anforderungen & Eigenverantwortung

7.1. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er über die für die Reise erforderliche Gesundheit und körperliche Fitness verfügt (gemäss FAQ-Beschreibungen zu Wanderungen und Kanutouren). Das Vorliegen von gesundheitlichen Problemen (z.B. Allergien, Rückenleiden, Unverträglichkeiten) muss dem Veranstalter bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

7.2. Der Teilnehmer ist sich der Risiken bewusst, die mit einem Aufenthalt in der Natur verbunden sind. Er verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters, insbesondere in sicherheitsrelevanten Situationen, Folge zu leisten.

7.3. Für die Mitnahme und Einnahme persönlicher Medikamente ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

7.4. Der Veranstalter ist kein Arzt. Im Notfall leistet er Erste Hilfe und organisiert die Rettung, die Verantwortung für Medikamente liegt bei den Teilnehmern.

7.5. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Anmeldung abzulehnen oder einen bereits bestätigten Teilnehmer von der Teilnahme auszuschliessen, wenn gesundheitliche oder andere persönliche Voraussetzungen für eine sichere Durchführung der Reise nicht erfüllt sind oder das Verhalten des Teilnehmers die Sicherheit, Gesundheit oder das Wohlbefinden der Gruppe gefährdet. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder anderer Leistungen; es gelten die in Ziffer 5 genannten Stornobedingungen.

8. Versicherungen (Zwingende Teilnahmevoraussetzung)

8.1. Der Abschluss eines umfassenden Versicherungsschutzes liegt vollumfänglich in der Verantwortung der Teilnehmenden. Der Veranstalter schliesst keine Versicherungen für die Teilnehmenden ab.

8.2. Angesichts des Charakters der Reise (Outdoor-Aktivitäten in teils abgelegenen Gebieten Nordschwedens) ist der Nachweis der folgenden, gültigen Versicherungen zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Reise:

a) Eine Reiseannullationskosten-Versicherung, welche die Kosten bei einem Reiserücktritt gemäss Ziffer 5 deckt.

b) Eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung mit voller Deckung im Ausland (Schweden). Diese Versicherung muss explizit die Kosten für medizinische Behandlungen vor Ort, Rettungs- und Bergungseinsätze (z.B. Helikopterbergung) sowie eine allfällige Repatriierung (medizinisch notwendiger Rücktransport in die Schweiz) unbegrenzt oder bis zu einer sehr hohen Summe decken.

8.3. Der Veranstalter empfiehlt dringend, zusätzlich eine Reisegepäck- und Materialversicherung abzuschliessen, um persönliche Ausrüstung (insbesondere Foto-Equipment) gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung zu versichern.

8.4. Der Veranstalter kann vor Reiseantritt oder bei Reisebeginn einen Nachweis über das Bestehen der obligatorischen Versicherungen (Ziffer 8.2) verlangen. Teilnehmende ohne ausreichenden Versicherungsschutz können im Interesse ihrer eigenen Sicherheit und zur Vermeidung hoher Kosten von der Reise ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.

9. Haftung

9.1 Grundsatz

Der Veranstalter haftet im Rahmen des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (PRG) für die gehörige Erfüllung der vereinbarten Leistungen – unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst oder durch beauftragte Dritte erbracht werden. Sollten vereinbarte Leistungen nicht oder mangelhaft erbracht werden, bemüht sich der Veranstalter, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung zu organisieren oder den Minderwert zu vergüten, sofern ihn ein Verschulden trifft.

9.2 Haftungsausschlüsse

Der Veranstalter haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:

a) Versäumnisse oder eigenes Verschulden der Teilnehmenden, insbesondere bei Nichteinhaltung von Instruktionen des Veranstalters,

b) unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistung nicht beteiligt sind,

c) höhere Gewalt oder Ereignisse, welche der Veranstalter trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jede Schadenersatzpflicht ausgeschlossen.

9.3 Umfang der Haftung

a) Für Personenschäden (Tod, Körperverletzung, Erkrankung), die durch schuldhaftes Verhalten des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen verursacht werden, haftet der Veranstalter unbeschränkt.

b) Für andere Schäden (Sach- und Vermögensschäden) ist die Haftung des Veranstalters – ausser bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten – auf das Zweifache des Reisepreises pro Person beschränkt.

9.4 Outdoor-Aktivitäten und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an den angebotenen Aktivitäten (z. B. Wanderungen, Kanufahrten, Fischen, Zeltübernachtungen) erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmenden sind sich bewusst, dass Outdoor-Aktivitäten naturgemäss Risiken bergen können (z. B. Witterung, Wildtiere, Gelände). Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen seinerseits oder seiner Hilfspersonen zurückzuführen sind.

9.5 Persönliche Gegenstände und Ausrüstung

Die Teilnehmenden sind für die sichere Aufbewahrung ihrer persönlichen Gegenstände – insbesondere von Kamera- und Fotoausrüstung, Dokumenten, Bargeld und Wertsachen – selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet für Verlust oder Beschädigung solcher Gegenstände nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung.

10. Fotonutzung und Urheberrecht

10.1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Reise vom Veranstalter oder anderen Teilnehmern gemachte Fotos und Videos, auf denen er erkennbar ist, vom Veranstalter für Marketingzwecke (insbesondere Webseite, Social Media, Drucksachen) unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt genutzt werden dürfen.

10.2. Wünscht ein Teilnehmer dies ausdrücklich nicht, muss er dies dem Veranstalter schriftlich vor Reisebeginn mitteilen. In diesem Fall kann ein administrativer Aufschlag von 20% auf den Reisepreis erhoben werden, um den Verzicht auf die Nutzung als Referenz zu kompensieren.

10.3. Die vom Teilnehmer während des Workshops erstellten Fotos sind sein geistiges Eigentum. Bei Veröffentlichungen von Fotos, auf denen andere Teilnehmer klar erkennbar sind, ist deren Recht auf Privatsphäre zu respektieren.

11. Schutz des Konzepts und der Unterlagen

11.1. Das spezifische Programm, die Routenführung, die inhaltlichen Konzepte sowie allfällige ausgehändigte Unterlagen (z.B. Packlisten, Leitfäden) von Destination Norden sind das Ergebnis persönlicher Erfahrung und kreativer Arbeit des Veranstalters. Sie sind geistiges Eigentum von Frédéric Diserens - Fotograf.

11.2. Sämtliche Unterlagen und Informationen, die Teilnehmende im Rahmen der Reise erhalten, sind ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch bestimmt.

11.3. Es ist den Teilnehmenden nicht gestattet, das Konzept, die Struktur, die Inhalte oder die Unterlagen von Destination Norden – sei es in Teilen oder als Ganzes – für eigene gewerbliche Zwecke zu kopieren, nachzuahmen, weiterzugeben oder anderweitig kommerziell zu verwerten (z.B. durch Anbieten ähnlicher Reisen oder Kurse).

11.4. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Veranstalters.